Die Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schlucktherapie ist als Heilmittel ein Teil der
medizinischen Grundversorgung. Die Behandlung muss von einem Arzt
(Hals-Nasen-Ohrenarzt, Kinderarzt, Allgemeinmediziner, Neurologe oder
Zahnarzt/Kieferorthopäde) verordnet werden.
Gesetzlich versicherte Patienten
Erwachsene der gesetzlichen Krankenkassen müssen einen Eigenanteil von 10 % und
eine Verordnungsgebühr von 10 Euro zahlen.
Sie benötigen eine Heilmittelverordnung von Ihrem behandelnden Arzt,
bei Verordnungen vom Kieferorthopäden oder Zahnarzt
Privat versicherte Patienten und Selbstzahler
Sie benötigen ein Privatrezept Ihres behandelnden Arztes