Praxis
Logopädin

Am Gautor 2 | 55131 Mainz | Telefon 06131 / 38 08 418 | Briefumschlag  frank@logopädia.de
Die Kosten

Die Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schlucktherapie ist als Heilmittel ein Teil der medizinischen Grundversorgung. Die Behandlung muss von einem Arzt (Hals-Nasen-Ohrenarzt, Kinderarzt, Allgemeinmediziner, Neurologe oder Zahnarzt/Kieferorthopäde) verordnet werden.


Gesetzlich versicherte Patienten

Erwachsene der gesetzlichen Krankenkassen müssen einen Eigenanteil von 10 % und eine Verordnungsgebühr von 10 Euro zahlen.

Sie benötigen eine Heilmittelverordnung von Ihrem behandelnden Arzt,

Heilmittelverordnung 1

bei Verordnungen vom Kieferorthopäden oder Zahnarzt

Heilmittelverordnung 2

Privat versicherte Patienten und Selbstzahler

Sie benötigen ein Privatrezept Ihres behandelnden Arztes

Rezept
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